Yachtrecht

Yachtrecht ist sehr vielfältig und erfasst zahlreiche Gebiete und reicht von kleinen Segel- zu großen Motor- und Superyachten in Deutschland und über den Mittelmeerraum nach Asien und vom Entwurf über den Kauf, die Registrierung und die Vercharterung bis zu Fragen zu arbeitsrechtlichen Fragen der Besatzung.

Als Rechtsanwalt in Hamburg mit Zulassung in Südfrankreich und einer Präsenz in Singapur kann ich meine Mandanten dort beraten, wo die Yachten, ihre Eigner und Dienstleister sich befinden und wo ich sie schnell und einfach erreichen kann.

Dabei bin ich vorwiegend in folgenden Bereichen tätig:

Yacht Design

Wenn man nicht eine gebrauchte, bereits im Bau befindliche oder eine Serien- Yacht erwerben möchte, sondern sie sich nach eigenen Vorstellungen individuell entwickeln lassen möchte, befindet man sich in einer ähnlichen Lage wie der Bauherr einer Villa. Die Rollen sind ähnlich und es gibt Yachtdesigner, die wie Architekten, kreativ und handwerklich das Konzept entwickeln, um es dann mit Schiffbauingenieuren und Werften umsetzen. 

Dabei ergeben sich zahlreiche rechtlich relevanten Fragestellungen, die u.a. folgende Komplexe umfassen:

  • Die rechtliche Beziehung von Eigentümer und Yachtdesigner, Haftpflichtversicherung

  • Rechte und Pflichten aller Parteien

  • Urheberrechte (Copyright, Patente, Handelsmarken)

Ich berate die Beteiligten in diesem Prozess, also sowohl die Yacht Designer als auch die Auftraggeber und die Werften.

Neubau- und Refit - Aufträge

Neubauaufträge, Umbauten und Werftüberholungen verlangen dem Eigner nicht nur hohe Investitionen ab, sondern er muss (vertraglich) sicherstellen, dass die Beteiligten in jeder hinsichtlich zuverlässig arbeiten und die Aufträge nach seinen Vorstellungen ausführen. Hierbei stehe ich ihm rechtlich beratend zur Seite.

Das erstreckt sich auf die diversen Vertragstypen und ihre besonderen Rechte und Pflichten:

  • Die Zahlungsmodalitäten und Baufortschritt

  • Die Voraussetzungen der Gewährleistung, Garantien, Versicherungen

  • das Projektmanagement und die Bauaufsicht

  • Die Finanzierungen, Sicherheiten und Leasing

Betrieb der Yacht

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine Yacht betrieben werden soll: Entweder (bei überschaubaren Größen) in eigener Regie oder durch dritte Personen oder Gesellschaften, die dafür ein professionelles Yacht Management bieten. Gerade im zweiten Fall kann die Aufgabenstellung umfangreich und vielseitig, dazu noch länderübergreifend sein, wenn z.B. eine philippinische Mannschaft eine auf den Bahamas registrierte Yacht einer Gesellschaft in Zypern im Sommer im Mittelmeer und im Winter an mehreren Standorten in der Karibik eingesetzt wird.

Deshalb sind auszugsweise diese Punkte wichtig:

  • Eigentum und Registrierung (Flagge)

  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Yacht Management

  • Crew Verträge

Kauf und Verkauf der Yacht

Beide Ereignisse sind für jeden Eigner nicht nur bedeutsam, sondern mitunter auch emotional. Es geht nicht nur um eine Investition von Kapital, sondern um zu erwartende Erlebnisse und Freuden, wie auch um Abschiede und neue Ausrichtungen. In diesem Umfeld gilt es, einen klaren Kopf zu bewahren und sich nicht ablenken zu lassen.

Zu beachten sind:

  • Kaufverträge

  • Maklerkonditionen

  • Treuhand

  • Gewährleistungsrechte