Meine Kompetenz
Die Beratung in deutsch-französischen Rechtsfragen
Meine deutsch-französische Kanzlei mit Standorten in Hamburg und Südfrankreich bietet meinen Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung in allen Belangen des deutsch-französischen Rechtsverkehrs.
Als Rechtsanwalt für französisches Recht und Frankreich bin ich spezialisiert auf Fragen des französischen Erbrechts, Erbschaften in Frankreich und Erbschaftssteuerfragen sowie auf das französische Immobilienrecht einschließlich des Kaufs und Verkaufs von Immobilien in Frankreich.
Ferner bin ich auf das französische Wirtschaftsrecht spezialisiert und unterstütze Sie bei der Gründung einer Niederlassung in Frankreich. Ich begleite Sie grenzüberschreitend und biete deutschsprachige Beratung im französischen Recht.
Mit meiner fundierten Kenntnis der französischen Kultur und Bräuche biete ich eine individuelle und ganzheitliche Beratung. Sie können sich auf meine langjährige Erfahrung und Expertise im deutsch-französischen Rechtsverkehr verlassen, um Ihre rechtlichen Anliegen erfolgreich zu lösen.
Kontaktieren Sie mich für eine maßgeschneiderte Beratung in allen Aspekten des französischen Rechts.