Singapur als Standort
Der rund 710 km² große Stadtstaat Singapur zeichnet sich heute durch eine hochindustrialisierte und erfolgreiche Marktwirtschaft aus. Sie gilt als weltoffen, weitgehend korruptionsfrei und international vernetzt. Singapur liegt weltweit auf dem ersten Platz im Geschäftstätigkeitsindex des World Bank Report „Doing Business“. Durch enorme Fördermaßnahmen in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen hat Singapurs Regierung erreicht, das frühere Entwicklungsland innerhalb einer Generation zur international wettbewerbsfähigen Industrienation zu gestalten.
Die weitgehend auf den Export ausgerichteten wichtigsten Wirtschaftssektoren stellen die Elektroindustrie, die chemische Industrie sowie die Wirtschaftszweige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Biotechnologie/Life Sciences/Pharmazie dar.
Warum entscheiden sich international agierende Firmen für Singapur?
Singapur gilt als wichtigster deutscher Wirtschaftspartner im Raum der ASEAN-Länder. Ca. 1400 deutsche Unternehmen sind im Land ansässig. Die Zahl hat sich in den letzten Jahren verdreifacht. Singapur hat nach Shanghai den zweitgrößten Hafen der Welt. Mit China, Indien und den ASEAN-Staaten in unmittelbarer Nähe ergibt sich eine Vielzahl an Wachstumspotenzialen.
Für multinationale wie auch deutsche Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und Märkten, die den Schritt in Richtung Asien gehen wollen, gibt es hier große Chancen. Singapur hält auch für Ihre Firma optimale Rahmenbedingungen bereit.
Die Vorteile Singapurs im Vergleich mit anderen Standorten in Asien
Geschäftsstandort von internationaler Bedeutung
Singapur ist das bedeutendste Finanzzentrum Asiens
Große Erfahrung im internationalen Handel
Vertrautes und stabiles Rechtssystem
Unternehmen aus Singapur haben zum Wachstum in den boomenden Regionen Asiens beigetragen. Der Finanzsektor – drei Viertel der weltweit 100 bedeutendsten Banken sind hier vertreten - unterstützt multinationale Konzerne ebenso wie mittelständischen Unternehmen bei Geschäftsabschlüssen in China und der gesamten Asien-Pazifik-Region.
China-Erfahrung und Business-Netzwerke
Erfahrene Manager können die Risiken einschätzen
Bevorzugtes Tor zu den Märkten Südostasiens
Effizienz bei Beschaffung, Distribution und Verkauf
Schneller Zugang zu den Produktionsstätten in Südostasien
Hilfe beim erfolgreichen Einstieg in die asiatischen Absatzmärkte
Singapur ist dank seiner Nähe zu vielen wachstumsstarken asiatischen Ländern, einschließlich China der ideale Standort für internationale Firmen auf der Suche nach neuen Produkten oder Märkten. Mit seiner wachsenden Mittelschicht, modernen Unternehmen und einem überaus geschäftsfreundlichen Klima gilt dieses Gebiet als Eingangstor nach Asien.
Als international ausgerichteter Rechtsanwalt in Hamburg biete ich meinen Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum vor Ort in Singapur und in Südostasien eine umfassende Beratung und Betreuung bei allen unternehmerischen Entscheidungen.
Freie Kapitalflüsse und freier Warenverkehr
Freier Handel, freie Märkte, freie Medien
Keine Investitionsbeschränkungen für ausländische Unternehmen
Keine Beschränkungen im Kapitalverkehr
Der freie Fluss von Kapital, Waren und Informationen ist die Basis für Singapurs wirtschaftlichen Erfolg. Waren können steuerfrei im- und exportiert werden und der Singapur-Dollar ist frei konvertierbar.
Unternehmerisches Umfeld
Starke, vertraute Institutionen
Unternehmensfreundliche Geschäftskultur
Weltoffene Atmosphäre
Ein vertrautes, verlässliches Rechtssystem, hervorragende Geschäftseinrichtungen sowie gleiche Bedingungen für alle – Singapur ist für Unternehmen jeder Größe und Nationalität ein attraktiver Standort. Englisch ist Amtssprache und die Geschäftspraktiken orientieren sich an internationalen Gepflogenheiten.
Hinzu kommen folgende Pluspunkte:
Singapur hat Hongkong bei der Wahl um Platz 1 bei der Wahl zur weltweit "freiesten Volkswirtschaft" abgelöst. Es gibt keine Handelsbarrieren, keine Investitionsbeschränkungen und keine Kontrolle des Devisenmarktes.
Die Singapurs Regierung ist sehr unternehmerfreundlich eingestellt. Ausländer können ohne Beschränkung Firmen in Singapur gründen und selbst (mit einer ansässigen Person in der Geschäftsführung) betreiben. Der Kapital- und Gewinntransfer ist kaum Beschränkungen unterworfen.
Das Steuersystem ist sehr einfach strukturiert, die Steuersätze sind im internationalen Vergleich niedrig. Nur in Singapur erwirtschaftete Gewinne werden mit niedrigen 17% besteuert; stammen sie aus Auslandsgeschäften, entfällt eine Besteuerung.
Firmengründungen in Singapur
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Gesellschaftsgründungen in Singapur
Verwaltung und Betreuung von Unternehmen
Steuerplanung mit Bezug zu Singapur
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Firmengründungen
Reine Gesellschaftsgründung
Niederlassung mit kompletter Infrastruktur
Verwaltung von Gesellschaften
Treuhänderische Geschäftsführung
Buchführung durch örtliche Partner
Steuerplanung unter Ausnutzung des Doppelbesteuerungsabkommens
Erledigung aller steuerlichen Angelegenheiten durch örtliche Partner
Beteiligung an und Erwerb von Unternehmen in Singapur und Asien
Entscheidend für meine Klienten ist die Präsenz in Europa und Asien. Das heißt, dass sie mich in Hamburg in Deutsch ansprechen können und ich auch in Singapur agiere, also dort die Gesellschaft gründen und verwalten kann, als wäre sie „gleich um die Ecke“. Diese Nähe und Erreichbarkeit ist ein großer Vorteil.
Firmen mit Sitz in Singapur lassen sich vielseitig vor Ort, bei internationalen Handelsaktivitäten und im Zuge von Vermögens- und Nachlassplanungen einsetzen.
So kann die direkte Kontaktaufnahme zwischen Lieferanten und Bestellern mit der Zwischenschaltung einer Singapur – Gesellschaft erschwert werden, sie kann Rechte und Lizenzen halten und als Abrechnungsstelle dienen.
Ich habe als international tätiger Rechtsanwalt seit Jahren eine Vielzahl von Gesellschaften unterschiedlicher Gestaltung weltweit errichtet. Diese langjährige Erfahrung kommt zusammen mit meinen Leistungen meinen Klienten zugute, wenn ich sie bei der Planung und Durchführung beraten. Mir ist bewusst, dass in der Gründungsphase Kosten eine wichtige Rolle spielen. Sie müssen kalkulierbar sein, so dass ich auch Pauschalvergütungen anbiete, die zu Beginn offengelegt werden.
Hierzu einige wichtige Informationen zu Singapur Gesellschaften mit ihren ihren Vorteilen für Gründer und Unternehmer:
Sicheres und verlässliches Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht von Singapur ähnelt sehr dem britischen System und bietet einfache und praxisnahe Gestaltungsmöglichkeiten. Satzungsänderungen, Wechsel oder die Aufnahme von Gesellschaftern und Geschäftsführern lassen sich ohne Notar schnell und einfach durchführen.
Keine persönliche Haftung
Eine Singapur Gesellschaft kennt keine persönliche Haftung; sie ist wie bei einer GmbH oder AG ausgeschlossen - es haftet nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Somit gibt es keinen Durchgriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter oder Geschäftsführer.Niedriges Grundkapital
Ab 1 SGD Bereits ab S$ 1 (EUR 0,67) Grundkapital lässt sich eine Singapur Gesellschaft als private Limited Company (Limited) gründen. Demgegenüber muss bei der GmbH ein Stammkapital in Höhe von EUR 25.000 eingezahlt und nachgewiesen werden.Freie Wahl des Namens
Abgesehen von Bezeichnungen wie „Bank", Insurance", „Trust" o.ä. können Sie den Namen Ihrer Singapur Gesellschaft frei wählen. Er muss mit „Limited" oder „Ltd." enden.
Günstige Besteuerung
Singapur besitzt eine unternehmerfreundliche Besteuerung und besteuert nur die Gewinne, die innerhalb dort erwirtschaftet werden, und dann nur mit 8,5% (bis S$ 300.000 Gewinn p.a.) und 17% Gewinn darüber. Sämtliche außerhalb Singapurs erwirtschafteten Gewinne sind steuerfrei. Es besteht ein Doppelbeteuerungsabkommen (richtig: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit Deutschland. Zu beachten sind allerdings die deutschen Außensteuervorschriften.
Niedriger Verwaltungsaufwand
Dank des unternehmerfreundlichen Gesellschaftsrechts in Singapur wird der bürokratische Aufwand für die Gesellschafter und Geschäftsführer auf ein Mindestmaß reduziert.Schnelle Gründung
Die Errichtung Ihrer Gesellschaft in Singapur dauert weniger als 1 Woche.Niedriges Grundkapital
Ab 1 SGD Bereits ab S$ 1 (EUR 0,67) Grundkapital lässt sich eine Singapur Gesellschaft als private Limited Company (Limited) gründen. Demgegenüber muss bei der GmbH ein Stammkapital in Höhe von EUR 25.000 eingezahlt und nachgewiesen werden.
Im Detail:
Die Gesellschaftsgründung
Die übliche Gesellschaftsform in Singapur, die sog. Limited ähnelt einer deutschen GmbH und ist eine Kapitalgesellschaft. Schon innerhalb von 24 Stunden kann sie ihr Haftungsschutzschild über Ihrem Privatvermögen ausbreiten.
Der Verwaltungsaufwand ist deutlich geringer als bei deutschen Gesellschaftsformen: Sobald sie ins Handelsregister von Singapur (ACRA) eingetragen ist, gilt die Gesellschaft als gegründet - und Sie genießen den vollen Haftungsschutz.
Diese Punkte müssen Sie bei der Gründung Ihrer Limited festlegen:
Eigentümer/Aktionär (Shareholder)
Üblicherweise sind Sie das als Gründer selbst. Ich informiere Sie aber gern über andere Gestaltungsmöglichkeiten. Der Shareholder ist der Eigentümer der Gesellschaft und ihm steht deren Gewinn zu. Er haftet nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Limited.Geschäftsführer (Director)
Der Shareholder muss mindestens einen Director (eine natürliche Person als Geschäftsführer) benennen, der in Singapur ansässig ist und das Unternehmen nach außen hin vertritt. Sie können als Shareholder auch sich selbst zum zusätzlichen Director bestellen.Das Gesetz schreibt vor, dass die Gesellschaft in Singapur ihren Sitz (Registered Office) und einen dort ansässigen Zustellungsbevollmächtigten (Company Secretary) hat.
Die Gesellschaftsstruktur
Die in Singapur am häufigsten genutzte Rechtsform ist die Private Limited Company, kurz als „Limited" oder „Ltd." bezeichnet.
Sie kann von einer in- oder ausländischen natürlichen und/oder von einer juristischen Person ohne persönliches Erscheinen und ohne notarielle Form einfach und schnell errichtet und beim ACRA, der Accounting and Regulatory Authority, dem zentralen Handelsregister eingetragen werden. Gründer der Gesellschaft ist der Shareholder (Aktionär oder Gesellschafter). Ihm gehört die Gesellschaft und ihm steht der Gewinn der Gesellschaft zu.
Er bestellt mindestens einen Director (Geschäftsführer), der die Gesellschaft führt und vertritt. Er muss in Singapur ansässig sein. Allerdings erlaubt das Gesetz einen oder mehrere weitere Directors, die ihren Sitz im Ausland haben dürfen. Es ist möglich, dass der Gesellschafter sich selbst zum zusätzlichen Director bestellt. Jedoch ist es nicht zulässig, eine juristische Person als alleinigen Director einzusetzen.
Ferner benötigt die Gesellschaft einen Company Secretary und ein Registered Office als Verbindung zum Handelsregister und der örtlichen Verwaltung in Singapur.
Die Verwaltung
Die Verwaltung einer Singapur – Firma ist unkompliziert: Die Vorschriften (Chapter 50, Companies Act) erlauben es, dass die Gesellschaft den Ort der Geschäftsleitung, also ihren tatsächlichen Verwaltungssitz, in jedem beliebigen Land der Erde haben kann – z.B. auch in Deutschland. Lediglich der rechtliche Sitz und eine Zustellanschrift (Registered Office) müssen sich in Singapur befinden.
Einmal im Jahr ist dem Handelsregister in Singapur anzuzeigen, wer aktuell die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft sind (im Annual Return) sind. Ebenfalls jährlich ist der Jahresabschluss der Gesellschaft (Annual Account) dort einzureichen und eine Haupt- (Gesellschafter-) Versammlung abzuhalten. Für die Einhaltung dieser Auflagen biete ich meine Hilfe und einen Erinnerungsservice an.
Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrer Singapur Firma ausschließlich im Ausland tätig zu werden, berate ich Sie bei der Befreiung von der Steuerpflicht vor Ort. Bei Änderungen, etwa einem Geschäftsführerwechsel, versorge ich Sie auf Wunsch mit den entsprechenden Beschlussvorlagen.
Die Aufgaben des Directors
Der Director einer Singapur Gesellschaft entspricht einem Geschäftsführer nach deutschem GmbH-Recht. Er vertritt die Gesellschaft nach außen - und ist für alle geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens verantwortlich.
Seine Pflichten gegenüber dem ACRA (Handelsregister):
Fristgerechte Abgabe des Annual Accounts (Jahresbilanz der Gesellschaft)
Fristgerechte Abgabe des Annual Return (jährliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt)
Benachrichtigung des Handelsregisters über Änderungen innerhalb der Gesellschaft (z. B. Aufnahme weiterer Gesellschafter)
Die Verantwortung für die fristgerechte Abgabe obliegt allein dem Director. Auf Wunsch unterstütze ich Sie dabei.
Die Aufgaben des Secretary
Gemäß Section 171 des Companies Act von Singapur verwahrt der Company Secretary die Unterlagen der Gesellschaft. Er ist ihr offizieller „Kontakt“ gegenüber den Behörden bei allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Ein Company Secretary muss eine in Singapur ansässige natürliche Person sein, die innerhalb von 6 Monaten nach Gründung der Gesellschaft bestellt werden muss
Das Registered Office (Zustellungsfähige Anschrift)
Alle Singapur - Gesellschaften müssen laut Gesetz ein Registered Office haben. Rechtlich handelt es sich dabei um den satzungsmäßigen und gesetzlich vorgeschriebenen Sitz in Singapur. Damit soll Ihre Gesellschaft unter der Adresse des Registered Office postalisch erreichbar sein.
Ferner wird erwartet, dass am Registered Office auch eine Person (der Secretary) anzutreffen ist und Unterlagen der Gesellschaft geführt werden.
Im Registered Office müssen u. a. folgende Unterlagen geführt werden:
Liste der Directors und des Secretary
Liste der Gesellschafter (Shareholders)
Sämtliche Listen werden als „Statutory Books" bezeichnet.
Meine Unterstützung für Sie:
Ich stelle Ihnen Dienstleister vor, die diese Aufgaben für Ihre Gesellschaft übernehmen können
Das Gesellschaftskapital
Das gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Grundkapital einer Singapur -Limited beträgt derzeit 1,00 Singapur Dollar (SGD) (entspricht ca. 0,67 EUR). Es steht Ihnen frei, ein beliebig höheres Grundkapital zu wählen. Üblicherweise werden Gesellschaften mit SGD 10.000 ausgestattet.
Ich empfehle aus Erfahrung die unmittelbare Einzahlung auf das Konto der Gesellschaft.
Die Haftung
Die Gesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeit allein mit ihrem Vermögen – weder der/die Gesellschafter noch der/die Geschäftsführer mit deren Privatvermögen.
Nur bei Straftaten oder Insolvenzverschleppung kann es zu einer persönlichen Durchgriffshaftung von Gesellschafter und Geschäftsführern kommen.
Der Name
Der Name der Gesellschaft ist frei wählbar.
In Singapur gibt es allerdings Begriffe, die als „Sensitive Words", nicht eintragungsfähig sind. Darunter fallen beispielsweise „Bank" „Insurance", „Trust" o.ä.
Wenn Sie einen Zusatz wie „Holding" oder „Group" in Ihrem Firmennamen aufnehmen wollen, müssen Sie ggfls. nachweisen können, dass die Limited tatsächlich einer Holding oder Firmengruppe angehört.
Die Steuern
Bei jeder Kapitalgesellschaft entscheidet der Sitz der Geschäftsleitung über die Besteuerung. Er befindet sich dort, wo die Geschäftsentscheidungen getroffen werden.
Arbeitet einer der Directors einer Singapur–Gesellschaft also in Deutschland und hat diese dort zudem eine Zweigniederlassung errichtet, ist die Gesellschaft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Es sind dann Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie ein Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftssteuer zu beachten. Für die in Deutschland tätige Singapur - Gesellschaft ist zudem das deutsche Umsatzsteuerrecht anwendbar.
Wenn sie aber in Singapur eine tatsächliche Betriebsstätte, also z.B. ein Büro (das Registered Office reicht nicht aus) hat, kann sie von den dortigen niedrigen Steuern in Höhe von 9% bzw. 17% profitieren bzw. unterliegt überhaupt keiner Besteuerung, wenn die Gewinne außerhalb erwirtschaftet werden.
Der Jahresabschluss ist spätestens 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister (ACRA) und bei der Steuerbehörde (Inland Revenue Authority of Singapore – IRAS) einzureichen.
Die Behörden in Singapur
Zumeist haben die Singapur Gesellschaften mit zwei Behörden Kontakt:
Dem Accounting and Corporate Regulatory Authority – ACRA (dem Handelsregister)
Dem Inland Revenue Authority of Singapore – IRAS Department (Finanzamt).
Mit der Eintragung im Handelsregister gilt die Singapur–Gesellschaft als gegründet. Es vergibt für jede Gesellschaft eine Company-Nummer und stellt das „Certificate of Incorporation" aus, das die Gründung und Eintragung der Gesellschaft belegt.
Dem Register sind sämtliche Änderungen der Gesellschaft mitzuteilen. Ferner ist dort der Annual Account (die Jahresbilanz) zu veröffentlichen.
Das Bankkonto
Bei der Eröffnung eines Bankkontos für die Gesellschaft zeigt sich, warum Singapur zu Recht als Finanzplatz Asiens bezeichnet wird: Es geht schnell und einfach.
Zu beachten ist allerdings, dass gemäß den gesetzlichen Vorschriften die zeichnungsberechtigten Directors persönlich bei der Kontoeröffnung anwesend sein müssen. Inzwischen ist diese Pflicht aufgeweicht und Online–Anträge nehmen zu. Dennoch ist ein persönlicher Besuch in der Bank empfehlenswert.
Ich unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Banken, der Vorbereitung des Termins und Begleitung zur Kontoeröffnung in Singapur.