Erbrecht und Nachlassplanung

Das Erbrecht und die Nachlassplanung (Testamentsgestaltung) ist ein weitreichendes Feld, das die gesetzlichen Bestimmungen und privaten Regelungen, die die Übertragung von Vermögenswerten und Eigentum nach dem Tod einer Person umfasst.

Dabei sollte man folgende Punkte im Blick behalten:

Gesetzliche Erbfolge: In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge, nach der die Vermögenswerte eines Verstorbenen auf die gesetzlichen Erben übergehen. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass Ehepartner, Kinder und andere Verwandte des Verstorbenen erbberechtigt sind.

Testament: Um von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und die Verteilung seines Vermögens selbst bestimmen zu können, kann eine Person ein Testament verfassen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Testamenten, z.B. das eigenhändige Testament, das notarielle Testament oder das gemeinschaftliche Testament für Ehepaare.

Pflichtteilsrecht: In Deutschland haben nahe Verwandte (z.B. Kinder, Ehepartner) einen gesetzlichen Anspruch auf einen sog. Pflichtteil des Erbes, auch wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Dessen Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Erbschaftssteuer: Bei einem Erbfall fällt in Deutschland Erbschaftssteuer an, die von den Erben (und nicht wie in vielen Ländern vom Nachlass) zu entrichten ist. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wert des ererbten Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben.

Testamentsvollstreckung: Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser eine unabhängige Person (Testamentsvollstrecker) damit beauftragen, die Umsetzung seines Testaments zu überwachen, auszuführen und sicherzustellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen auch tatsächlich erfüllt wird.

Nachlassplanung: Unter der Nachlassplanung versteht man die rechtzeitige und umfassende Vorbereitung der eigenen Vermögensnachfolge, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den eigenen Vorstellungenverteilt wird und um steuerliche Belastungen zu minimieren.

Die Nachlassplanung und Testamentserstellung sind wichtige Instrumente, um die eigene Vermögensnachfolge zu regeln und sicherzustellen, dass der Nachlass nach den eigenen Vorstellungen verteilt wird. Eine rechtzeitige Beratung kann dabei helfen, rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden und eine „maßgeschneiderte“ Regelung zu finden.

Die internationale Nachlassplanung geht weiter und über Ländergrenzen hinweg und berücksichtigt die unterschiedlichen Erbrechtsregelungen in mehreren Ländern. Auch hier ist es ebenso ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen, um potenzielle Konflikte und steuerliche Belastungen zu minimieren sowie eine maßgeschneiderte Lösung für die die reibungslose Übertragung des Vermögens über Ländergrenzen hinweg zu finden.

Im Zusammenhang mit dem deutschen Erbrecht gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten:

Internationales Erbrecht: Wenn Vermögenswerte in mehreren Ländern vorhanden sind oder wenn Erben im Ausland ansässig sind, kann es zu komplexen rechtlichen Fragen kommen. Hier hilft das internationale Erbrecht, indem es regelt, indem es welches Recht auf die Vermögensnachfolge anwendbar ist und wie die Erbfolge wo und für welche Vermögensarten (Immobilien, Beteiligungen, liquide Anlagen) hinweg geregelt wird.

Testamentsgestaltung: Bei internationalen Vermögensverhältnissen ist es besonders wichtig, ein präzise durchdachtes Testament zu erstellen, das die mitunter spezifischen Regelungen des deutschen Erbrechts umfasst und gleichzeitig auch die möglicherweise anderer betroffener Länder berücksichtigt. Ein Testament sollte klar und eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um zu verhindern, dass Vermögen im Erbfall doppelt besteuert wird. Diese Abkommen regeln, wie die Erbschaftssteuer zwischen den beteiligten Ländern aufgeteilt wird und welche Steuerermäßigungen gelten.

Wohnsitz und Staatsbürgerschaft: Der Wohnsitz und die Staatsbürgerschaft des Erblassers und der Erben spielen eine wichtige Rolle bei der Bestimmung des anwendbaren Erbrechts. Je nach den individuellen Umständen kann es notwendig sein, eine sorgfältige Analyse der steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen vorzunehmen.

Internationales Erbrecht und EU-Erbrechtsverordnung: In der Europäischen Union gilt seit dem 17. August 2015 die EU-Erbrechtsverordnung, die regelt, welches Recht auf die grenzüberschreitende Vermögensnachfolge innerhalb der EU anwendbar ist. Die Verordnung erleichtert die Abwicklung von internationalen Erbfällen und schützt die Rechte der Erben.