Gründung einer Limited in Hongkong

Weitere wichtige Informationen, wenn Sie sich mit dem Thema “Firmengründungen in Hongkong” beschäftigen.

Als international ausgerichteter Rechtsanwalt in Hamburg biete ich meinen Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum vor Ort in Hongkong und in Südostasien eine umfassende Beratung und Betreuung bei allen unternehmerischen Entscheidungen.

Entscheidend für meine Klienten ist meine Präsenz in Europa und Asien. Das heißt, dass sie mich in Hamburg in Deutsch ansprechen können und ich auch in Hongkong agiere, also dort die Gesellschaft gründen und verwalten kann, als wäre sie „gleich um die Ecke“. Diese Nähe und Erreichbarkeit sind ein großer Vorteil. 

Firmen mit Sitz in Hongkong lassen sich vielseitig vor Ort, bei internationalen Handelsaktivitäten und im Zuge von Vermögens- und Nachlassplanungen einsetzen. 

So kann die direkte Kontaktaufnahme zwischen Lieferanten und Bestellern mit der Zwischenschaltung einer Hongkong – Gesellschaft erschwert werden, sie kann Rechte und Lizenzen halten und als Abrechnungsstelle dienen. 

Ich habe als international tätiger Rechtsanwalt seit Jahren eine Vielzahl von Unternehmen unterschiedlicher Gestaltung weltweit errichtet. Diese langjährige Erfahrung kommt zusammen mit meinen Leistungen meinen Klienten auch in Hong Kong zugute, wenn ich sie bei der Planung und Durchführung beraten. Mir ist bewusst, dass in der Gründungsphase Kosten eine wichtige Rolle spielen. Sie müssen kalkulierbar sein, so dass ich auch Pauschalvergütungen anbiete, die zu Beginn offengelegt werden.

Hierzu einige wichtige Informationen zu Hongkong Gesellschaften mit ihren Vorteilen für Gründer und Unternehmer:

  • Sicheres und verlässliches Gesellschaftsrecht 

    Das Gesellschaftsrecht von Hong Kong ähnelt sehr dem britischen System und bietet einfache und praxisnahe Gestaltungsmöglichkeiten. Satzungsänderungen, Wechsel oder die Aufnahme von Gesellschaftern und Geschäftsführern lassen sich ohne Notar schnell und einfach durchführen.

  • Keine persönliche Haftung 

    Eine Hongkong Gesellschaft kennt keine persönliche Haftung; sie ist wie bei einer GmbH oder AG ausgeschlossen - es haftet nur das Unternehmen mit ihrem Vermögen. Somit gibt es keinen Durchgriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter oder Geschäftsführer. 

  • Niedriges Grundkapital 

    Bereits ab HK$ 1 (EUR 0,12) Grundkapital lässt sich eine Hongkong Gesellschaft als private Limited Company (Limited, Ltd.) gründen, üblich sind KK$ 10.000 (EUR 1.190) Demgegenüber muss bei der GmbH ein Stammkapital in Höhe von EUR 25.000 eingezahlt und nachgewiesen werden.

  • Freie Wahl des Namens 

    Mit Ausnahme der Bezeichnungen wie „Bank", Insurance", „Trust" o.ä. können Sie den Namen Ihrer Hongkong Gesellschaft frei wählen. Er muss mit „Limited" oder „Ltd." enden.

  • Günstige Besteuerung 

    Hongkong besitzt eine unternehmerfreundliche Besteuerung und besteuert nur die Gewinne, die innerhalb dort erwirtschaftet werden, und dann nur mit 16,5% Gewinn darüber. Sämtliche außerhalb Hongkongs erwirtschafteten Gewinne sind steuerfrei. Es besteht allerdings kein Doppelbeteuerungsabkommen (richtig: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit Deutschland. Zu beachten sind deshalb die deutschen Außensteuervorschriften.

  • Niedriger Verwaltungsaufwand & schnelle Gründung

    Dank des unternehmerfreundlichen Gesellschaftsrechts in Hongkong wird der bürokratische Aufwand für die Gesellschafter und Geschäftsführer auf ein Mindestmaß reduziert.

    Die Errichtung Ihres Unternehmens in Hong Kong dauert weniger als 1 Woche.

Im Detail: 

Die Gesellschaftsgründung

Die übliche Gesellschaftsform in Hong Kong, die sog. Limited, bzw. Ltd. ähnelt einer deutschen GmbH und ist eine Kapitalgesellschaft. Schon innerhalb von 24 Stunden kann sie ihr Haftungsschutzschild über Ihrem Privatvermögen ausbreiten. 

Der Verwaltungsaufwand ist deutlich geringer als bei deutschen Gesellschaftsformen: Sobald sie ins Handelsregister von Hong Kong (Companies Registry) eingetragen ist, gilt das Unternehmen als gegründet - und Sie genießen den vollen Haftungsschutz. 

Diese Punkte müssen Sie bei der Gründung Ihrer Limited, bzw. Ltd. festlegen:

  • Eigentümer/Aktionär (Shareholder) 
    Üblicherweise sind Sie das als Gründer selbst. Ich informiere Sie aber gern über andere Gestaltungsmöglichkeiten. Der Shareholder ist der Eigentümer der Gesellschaft und ihm steht deren Gewinn zu. Er haftet nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Limited, bzw Ltd.. 

  • Geschäftsführer (Director) 
    Der Shareholder muss mindestens einen Director (eine natürliche Person als Geschäftsführer) benennen, der das Unternehmen nach außen hin vertritt. Er muss nicht in Hong Kong ansässig sein. Sie können als Shareholder auch sich selbst zum zusätzlichen Director bestellen. 

  • Das Gesetz schreibt vor, dass die Gesellschaft in Hong Kong ihren Sitz (Registered Office) und einen dort ansässigen Zustellungsbevollmächtigten (Company Secretary) hat.

Die Gesellschaftsstruktur 

Die in Hong Kong am häufigsten genutzte Rechtsform ist die Private Limited Company, kurz als „Limited" oder „Ltd." bezeichnet. 

Sie kann von einer in- oder ausländischen natürlichen und/oder von einer juristischen Person ohne persönliches Erscheinen und ohne notarielle Form einfach und schnell errichtet und beim Companies Registry, dem zentralen Handelsregister eingetragen werden. Gründer der Gesellschaft ist der Shareholder (Aktionär oder Gesellschafter). Ihm gehört die Gesellschaft und ihm steht der Gewinn der Gesellschaft zu. 

Er bestellt mindestens einen Director (Geschäftsführer), der die Gesellschaft führt und vertritt. Er muss nicht in Hong Kong ansässig sein. Allerdings erlaubt das Gesetz einen oder mehrere weitere Directors, die ihren Sitz im Ausland haben dürfen. Es ist möglich, dass der Gesellschafter sich selbst zum zusätzlichen Director bestellt. Jedoch ist es nicht zulässig, eine juristische Person als alleinigen Director einzusetzen. 

Ferner benötigt die Gesellschaft einen Company Secretary und ein Registered Office als Verbindung zum Handelsregister und der örtlichen Verwaltung in Hong Kong.

Die Verwaltung 

Die Verwaltung eines Unternehmens in Hong Kong ist unkompliziert: Die Vorschriften (Companies Ordinance (Cap. 622)) erlauben es, dass das Unternehmen den Ort der Geschäftsleitung, also ihren tatsächlichen Verwaltungssitz, in jedem beliebigen Land der Erde haben kann – z.B. auch in Deutschland. Lediglich der rechtliche Sitz und eine Zustellanschrift (Registered Office) müssen sich in Hong Kong befinden. 

Einmal im Jahr ist dem Handelsregister in Hong Kong anzuzeigen, wer aktuell die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft sind (im Annual Return) sind. Ebenfalls jährlich ist der Jahresabschluss der Gesellschaft (Annual Account) dort einzureichen und eine Haupt- (Gesellschafter-) Versammlung abzuhalten. Für die Einhaltung dieser Auflagen biete ich meine Hilfe und einen Erinnerungsservice an. 

Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrem Unternehmen ausschließlich im Ausland tätig zu werden, berate ich Sie bei der Befreiung von der Steuerpflicht vor Ort. Bei Änderungen, etwa einem Geschäftsführerwechsel, versorge ich Sie auf Wunsch mit den entsprechenden Beschlussvorlagen. 

Die Aufgaben des Directors 

Der Director einer Hongkong Gesellschaft entspricht einem Geschäftsführer nach deutschem GmbH-Recht. Er vertritt die Gesellschaft nach außen - und ist für alle geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens verantwortlich. 

Seine Pflichten gegenüber dem Companies Registery (Handelsregister): 

  • Fristgerechte Abgabe des Annual Accounts (Jahresbilanz der Gesellschaft) 

  • Fristgerechte Abgabe des Annual Return (jährliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt) 

  • Benachrichtigung des Handelsregisters über Änderungen innerhalb der Gesellschaft (z. B. Aufnahme weiterer Gesellschafter) 

Die Verantwortung für die fristgerechte Abgabe obliegt allein dem Director. Auf Wunsch unterstütze ich Sie dabei. 

Die Aufgaben des Secretary 

Gemäß der Companies Ordinance (Cap. 622) von Hong Kong verwahrt der Company Secretary die Unterlagen der Gesellschaft. Er ist ihr offizieller „Kontakt“ gegenüber den Behörden bei allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Ein Company Secretary muss eine in Hong Kong ansässige juristische oder natürliche Person sein, die bei der Gründung der Gesellschaft bestellt sein muss

Das Registered Office (Zustellungsfähige Anschrift) 

Alle Hongkong - Gesellschaften müssen laut Gesetz ein Registered Office haben. Rechtlich handelt es sich dabei um den satzungsmäßigen und gesetzlich vorgeschriebenen Sitz in Hong Kong. Damit soll Ihre Gesellschaft unter der Adresse des Registered Office postalisch erreichbar sein. 

Ferner wird erwartet, dass am Registered Office auch eine Person (der Secretary) anzutreffen ist und Unterlagen der Gesellschaft geführt werden. 

Im Registered Office müssen u. a. folgende Unterlagen geführt werden: 

  • Liste der Directors und des Secretary 

  • Liste der Gesellschafter (Shareholders) 

  • Sämtliche Listen werden als „Statutory Books" bezeichnet. 

Meine Unterstützung für Sie: 

  • Ich stelle Ihnen Dienstleister vor, die diese Aufgaben für Ihre Gesellschaft übernehmen können

Das Gesellschaftskapital 

Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Grundkapital einer Hong Kong -Limited. Es steht Ihnen frei, ein beliebig hohes Grundkapital zu wählen. Üblicherweise werden Gesellschaften mit HKD 10.000 ausgestattet. 

Ich empfehle aus Erfahrung die unmittelbare Einzahlung auf das Konto der Gesellschaft.

Die Haftung 

Die Gesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeit allein mit ihrem Vermögen – weder der/die Gesellschafter noch der/die Geschäftsführer mit deren Privatvermögen. 

Nur bei Straftaten oder Insolvenzverschleppung kann es zu einer persönlichen Durchgriffshaftung von Gesellschafter und Geschäftsführern kommen.

Der Name 

Der Name der Gesellschaft ist frei wählbar. 

In Hong Kong gibt es allerdings Begriffe, die als „Sensitive Words", nicht eintragungsfähig sind. Darunter fallen beispielsweise „Bank" „Insurance", „Trust" o.ä. 

Wenn Sie einen Zusatz wie „Holding" oder „Group" in Ihrem Firmennamen aufnehmen wollen, müssen Sie ggfls. nachweisen können, dass die Limited (bzw. Ltd.) tatsächlich einer Holding oder Firmengruppe angehört.

Die Steuern 

Bei jeder Kapitalgesellschaft entscheidet der Sitz der Geschäftsleitung über die Besteuerung. Er befindet sich dort, wo die Geschäftsentscheidungen getroffen werden. 

Arbeitet einer der Directors einer Hongkong–Gesellschaft also in Deutschland und hat diese dort zudem eine Zweigniederlassung errichtet, ist die Gesellschaft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Es sind dann Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie ein Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftssteuer zu beachten. Für die in Deutschland tätige Hongkong - Gesellschaft ist zudem das deutsche Umsatzsteuerrecht anwendbar. 

Wenn sie aber in Hong Kong eine tatsächliche Betriebsstätte, also z.B. ein Büro (das Registered Office reicht nicht aus) hat, kann sie von den dortigen niedrigen Steuern in Höhe von 16,5% profitieren bzw. unterliegt überhaupt keiner Besteuerung, wenn die Gewinne außerhalb erwirtschaftet werden. 

Der Jahresabschluss ist spätestens 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister und bei der Steuerbehörde (Inland Revenue Department) einzureichen.

Die Behörden in Hong Kong 

Zumeist haben die Hong Kong Gesellschaften mit zwei Behörden Kontakt: 

  • Dem Companies Registry (dem Handelsregister) 

  • Dem Inland Revenue Revenue Department (Finanzamt). 

Mit der Eintragung im Handelsregister gilt die Hongkong–Gesellschaft als gegründet. Es vergibt für jede Gesellschaft eine Company-Nummer und stellt das „Certificate of Incorporation" aus, das die Gründung und Eintragung der Gesellschaft belegt. 

Dem Register sind sämtliche Änderungen der Gesellschaft mitzuteilen. Ferner ist dort der Annual Account (die Jahresbilanz) zu veröffentlichen.

Das Bankkonto 

Bei der Eröffnung eines Bankkontos für das Unternehmen zeigt sich, warum Hong Kong zu Recht als Finanzplatz Asiens bezeichnet wird: Es geht schnell und einfach. 

Zu beachten ist allerdings, dass gemäß den gesetzlichen Vorschriften die zeichnungsberechtigten Directors persönlich bei der Kontoeröffnung anwesend sein müssen. Inzwischen ist diese Pflicht aufgeweicht und Online–Anträge nehmen zu. Dennoch ist ein persönlicher Besuch in der Bank empfehlenswert. 

Ich unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Banken, der Vorbereitung des Termins und Begleitung zur Kontoeröffnung in Hong Kong.