Meine Vergütungsmodelle, Stundensätze und Abrechnungsmodalitäten

Eine qualitativ hochwertige Beratung erfordert zwingend eine wirtschaftliche Grundlage. Deshalb ist eine faire und transparente Vergütung ein unerlässlicher Bestandteil einer vertrauensvollen Mandatsbeziehung.

Fragen zu meinem Honorar beantworte ich Ihnen – soweit möglich – gern bereits hier auf meiner Website. Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck oder kontaktieren Sie mich direkt. Selbstverständlich kläre ich alle relevanten Details zu meiner Vergütung bereits vor Ihrer Beauftragung.

Die Prinzipien hinter meinen Honorarmodellen sind klar definiert: fair und transparent.

Kostenlos und unverbindlich – der Erstkontakt

Der Erstkontakt mit meiner Kanzlei ist stets kostenfrei und unverbindlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder auf anderem Wege schildern. Gemeinsam klären wir, ob, wann und zu welchen Bedingungen ich Ihnen behilflich sein kann. Sollte Ihre Anfrage nicht in meinen Fachbereich fallen oder aus Kapazitätsgründen vorübergehend keine neuen Aufträge angenommen werden können, informiere ich Sie selbstverständlich darüber.

Die Erstberatung – der Einstieg in das Mandatsverhältnis zum Festpreis

Viele Mandate starten mit einer Erstberatung, die eine umfassende Klärung des Sachverhalts, eine erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Überlegungen zur Verfolgung Ihrer Ziele umfasst. Für diese Erstberatung kann ich Ihnen in den meisten Fällen im Voraus einen Festpreis nennen. Dieser richtet sich unter anderem nach dem Umfang des geschilderten Sachverhalts, den vorgelegten Unterlagen und der Komplexität der zu erörternden Rechtsfragen. Die erste Beratung kann sowohl persönlich an einem meiner Kanzleistandorte als auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen, um Ihnen maximalen Komfort und Flexibilität zu bieten. Ich setze mich dafür ein, Ihren Anliegen in dieser Anfangsphase die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken und Ihnen eine klare Perspektive für die weiteren Schritte aufzuzeigen.

Zeithonorar, Vergütungsgesetz und Pauschalpreis – das passende Honorarmodell

Für Ihre rechtliche Beratung biete ich grundsätzlich folgende Honorarmodelle an:

  • Zeithonorar:
    Wenn Sie sich für ein Zeithonorar entscheiden, richtet sich meine Vergütung ausschließlich nach dem tatsächlichen Aufwand. Meine Stundensätze beginnen ab € 250,- zzgl. 19% Umsatzsteuer und variieren je nach Art des Auftrags. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten Tätigkeiten.

  • Gebühren nach dem Vergütungsgesetz:
    Bei gerichtlichen Aktivitäten bin ich gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese richten sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit und den gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen. Diese Vergütungsform kann auch im Übrigen vereinbart werden, sofern ein bestimmter Mindestgegenstandswert gegeben und der Aufwand abschätzbar ist.

  • Pauschalpreis:
    Pauschalhonorare bieten Ihnen die Gewissheit einer Kostenbegrenzung für die von Ihnen benötigten Anwaltsleistungen. Die Vereinbarung eines Festpreises setzt voraus, dass der Aufwand im Vorfeld bestimmbar ist. Dies kann bei Gestaltungen (zum Beispiel Erstellung eines Vertragsentwurfs, eines Testaments etc.) oder bei abgrenzbaren Teiltätigkeiten (z.B. Anfertigung eines außergerichtlichen Schreibens) der Fall sein. Alternativ zur Festpreisvereinbarung besteht häufig die Möglichkeit, den Aufwand zumindest geschätzt auf Basis eines Zeithonorars abzurechnen.

  • Erfolgshonorar:
    Wenn Sie mit mir ein Erfolgshonorar vereinbaren, schulden Sie nur dann eine Vergütung, wenn ich Ihren Auftrag erfolgreich durchführe, zum Beispiel indem ich einen Anspruch für Sie durchsetze. Es eignen sich jedoch nur bestimmte Sachverhalte für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.

Stand: April 2024