HENNING SCHWARZKOPF, M.C.L.
Rechtsanwalt

Meine Kompetenz

Die Beratung für
deutsch-französisches Recht

Deutsch französisches Immobilienrecht

Meine deutsch-französische Kanzlei mit Standorten in Hamburg und Südfrankreich bietet meinen Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung in allen Belangen des deutsch-französischen Rechtsverkehrs.

Als Rechtsanwalt für französisches Recht und Frankreich bin ich spezialisiert auf Fragen des französischen Erbrechts, Erbschaften in Frankreich und Erbschaftssteuerfragen sowie auf das französische Immobilienrecht einschließlich des Kaufs und Verkaufs von Immobilien in Frankreich. 

Ferner bin ich auf das französische Wirtschaftsrecht spezialisiert und unterstütze Sie bei der Gründung einer Niederlassung in Frankreich. Ich begleite Sie grenzüberschreitend und biete deutschsprachige Beratung im französischen Recht.

Mit meiner fundierten Kenntnis der französischen Kultur und Bräuche biete ich eine individuelle und ganzheitliche Beratung. Sie können sich auf meine langjährige Erfahrung und Expertise im deutsch-französischen Rechtsverkehr verlassen, um Ihre rechtlichen Anliegen erfolgreich zu lösen. 

Kontaktieren Sie mich für eine maßgeschneiderte Beratung in allen Aspekten des französischen Rechts.

Gern stehe ich Ihnen mit meiner umfassenden Expertise im Yacht-Recht zur Seite.

Mehr über das deutsch-französische Recht erfahren Sie hier:

Unter deutsch-französischem Recht versteht man die rechtlichen Regelungen, die sich auf die Bürger beider Länder in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten auswirken können.

Wenn Bürger Deutschlands und Frankreichs in rechtliche Streitigkeiten verwickelt sind, die grenzüberschreitende Elemente haben, kann das deutsch-französische Recht zur Anwendung kommen. Dies kann Fragen zum Gerichtsstand, anwendbaren Recht und zur Vollstreckung von Urteilen betreffen.

Im Bereich des Familienrechts können “gemischte“ Paare oder Familien, in denen ein Elternteil aus Deutschland und der andere aus Frankreich stammt, mit Fragen zur Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht und Unterhaltszahlungen konfrontiert sein, die nach dem deutsch-französischen Recht geregelt werden.

Für Bürger, die in Deutschland oder Frankreich arbeiten oder zwischen den beiden Ländern pendeln, sind Fragen zum Arbeitsvertrag, den Arbeitsbedingungen, dem Kündigungsschutz und der Sozialversicherung relevant, die vom deutsch-französischen Recht beeinflusst werden können.

Bei geschäftlichen Transaktionen oder Verträgen zwischen deutschen und französischen Unternehmen oder Einzelpersonen können Fragen zur Vertragsauslegung, Haftung und Streitbeilegung nach den Bestimmungen des deutsch-französischen Rechts geregelt werden.

Der Schutz von Verbrauchern in Deutschland und Frankreich, insbesondere bei grenzüberschreitenden Einkäufen oder Online-Geschäften, kann durch harmonisierte Rechtsvorschriften und Verbraucherschutzmaßnahmen gemäß dem deutsch-französischen Recht verbessert werden.

Insgesamt wirkt sich das deutsch-französische Recht darauf aus, wie Rechtsstreitigkeiten gelöst, Verträge geschlossen, Arbeitsbeziehungen geregelt und Verbraucher geschützt werden, wenn Bürger Deutschlands und Frankreichs in rechtliche Situationen verwickelt sind, die beide Länder betreffen. Durch die Zusammenarbeit und Harmonisierung soll die Rechtssicherheit und der Rechtsschutz für ihre jeweiligen Bürger verbessert werden.

Das deutsch-französische Recht hat auch erhebliche Auswirkungen auf das Erbrecht und die Nachlassplanung für Bürger Deutschlands und Frankreichs, insbesondere bei grenzüberschreitenden Erbschaften. Einige wichtige Aspekte, die bei der das Erbrecht und die Nachlassplanung im deutsch-französischen Kontext berücksichtigt werden müssen, sind:

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Deutschland und Frankreich stellt sich die Frage, welches Recht auf die Erbschaft anwendbar ist. Das deutsch-französische Recht enthält Bestimmungen zur Bestimmung des anwendbaren Erbrechts, die auf Kriterien wie dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen oder seiner Staatsangehörigkeit basieren.

Das Pflichtteilsrecht, das die Ansprüche von nahe stehenden Verwandten des Verstorbenen auf einen Mindestanteil am Nachlass regelt, kann je nach dem anwendbaren Recht in Deutschland und Frankreich unterschiedlich sein. Das deutsch-französische Recht harmonisiert diese Regelungen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen unterliegt in Deutschland und Frankreich unterschiedlichen Regelungen (Stichwort: Freibeträge). Durch das deutsch-französische Recht werden steuerliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Erbschaften berücksichtigt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Die Formulierung eines Testaments oder Erbvertrags muss den Anforderungen des jeweiligen Rechts entsprechen, um auch im Nachbarland gültig zu sein. Das deutsch-französische Recht regelt die Formvorschriften und Inhalte von Testamenten und Erbverträgen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert wird.

Nachlassplanung für gemischte Familien: Bei gemischten Familien, in denen also Angehörige sowohl aus Deutschland als auch aus Frankreich stammen, ist eine sorgfältige Nachlassplanung erforderlich, um die Interessen aller Erben zu berücksichtigen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Insgesamt spielt das deutsch-französische Recht eine entscheidende Rolle beim Erbrecht und der Nachlassplanung für Bürger Deutschlands und Frankreichs, die in beiden Ländern Vermögen besitzen oder Erben sind.

In einem angelehnten Bereich berate ich meine deutschen Mandanten bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die wichtig werden können, wenn sie Vermögen in Frankreich haben und für rechtzeitig vorsorgen möchten. Hier sind die unterschiedlichen Formvorschriften penibel genau zu beachten.

 
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf
Meine deutsch-französische Kanzlei mit Standorten in Hamburg und Südfrankreich bietet meinen Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung in allen Belangen des deutsch-französischen Rechtsverkehrs.