Rechtsanwalt in Hamburg & Côte d´Azur
Als deutsch – französischer Rechtsanwalt für Seehandelsrecht in Hamburg und am Mittelmeer (Standort an der Côte d´Azur), bilden rechtliche Fragen zu Segel- und Motoryachten jeder Größenordnung einen wichtigen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Sie können sich auf den Kauf, den Verkauf, die Registrierungen und die Vercharterung, aber auch den Bau und das Management von Yachten unserer einheimischen und ausländischen Klienten erstrecken. Hinzu kommen wichtige steuerliche Erwägungen, die unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten bieten; ferner die strengen Sicherheitsauflagen, deren Erfüllung u.a. dann erforderlich wird, wenn sich eine bezahlte Mannschaft an Bord befindet.
Vor diesem Hintergrund sind wir Mitglied in mehreren Fachverbänden und Organisationen in Europa, den USA und Asien (u.a. der APSA – Asia Pacific Superyacht Association).
Unsere Mandanten kommen aus unterschiedlichen Bereichen: Neben den klassischen Käufern oder Eigentümern einer Yacht betreuen wir Personen und Gesellschaften mit unterschiedlichen Rollen, Aufgaben und Tätigkeiten in der internationalen Yachtbranche. Sie überschneiden sich mitunter. Damit befassen wir uns mit allen denkbaren Fragestellungen und können als Spezialist umfassend rechtlich kompetent beraten.
Mit unseren Büros in Hamburg und Antibes und Repräsentanzen in Singapur, Hongkong und Shanghai (für chinesische Werften) sind wir vor Ort vertreten. Wir können so die Interessen unserer einheimischen und internationalen Mandanten schnell, effizient und wie ein lokales Unternehmen wahrnehmen
Unsere Schwerpunkte bei Yachten sind:
Neubau–, Überholungs- und Refit – Aufträge
Vertragsgestaltung, Verhandlung, Problemlösung bei Leistungsstörungen
Design (Entwurf des Neubaus)
An- und Verkauf der Yacht
Vertragsgestaltung, Verhandlung, Problemlösung bei Leistungsstörungen
Betrieb der Yacht
Treuhandschaften
Beim Erwerb und der Veräußerung der Yacht spielt die Abwicklung der Zahlungen über ein Anderkonto eines unabhängigen Treuhänders eine große Rolle und kann nicht deutlich genug betont werden. Auch wenn Makler zumeist anregen, Anzahlungen über ihr eigenes Fremdgeldkonto abzuwickeln, so darf nicht verkannt werden, dass dieses Konto immer noch der Einflussnahme des Maklers unterliegt und somit nicht unmissverständlich feststeht, dass es tatsächlich auch dann ausgekehrt werden kann, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien kommen sollte. Das ist in vielen Branchen und Geschäften üblich, leider wird es beim Kauf von Yachten noch nicht klar geregelt und angewandt. Vor diesem Hintergrund wird eine treuhänderische Abwicklung von Zahlungen zwischen Käufer und Verkäufer bzw. dem zwischengeschalteten Makler dringend angeraten. Wir bieten diese Möglichkeit über unser unabhängiges Rechtsanwaltsanderkonto.