Rechtsanwalt in Hamburg & Côte d´Azur
Erbrecht und Nachlassplanung klingen kompliziert und sind es in vielen Fällen auch. Sie müssen es aber nicht zwingend sein.
Das Erbrecht ist in Deutschland und Frankreich gesetzlich geregelt. Damit müsste ein Blick in die Vorschriften ausreichen. Leider bestimmt das Leben mit allen seinen Facetten und Besonderheiten hier und dort die Vorgaben, die im Einzelfall gelten und die sich nicht immer leicht bei aller Vorausschau regeln lassen.
So gibt es in beiden Ländern die gesetzliche Erbfolge, wenn es kein oder kein umfassendes Testament des Erblassers gibt. Das mag für „einfache“ Verhältnisse (also ein Ehepaar mit einem Kind und jeweils einem Haus in Deutschland und Frankreich) ausreichend sein. Deshalb benötigt die sich aus dem Gesetz ergebende Erbfolge keiner Ergänzung. Im Leben können hingegen unerwartete Ereignisse eintreten oder sich Situationen ergeben; sie können es gerade für die Personen empfehlenswert erscheinen lassen, die stets vorausschauend auf alle Eventualitäten vorbereitet sein möchten, Verfügungen ihrer Nachfahren über ihr Erbe testamentarisch bereits im Vorwege festzulegen.
Aber was passiert, wenn trotz eines Testamentes vor dem Tod vom Erblasser Vermögensgegenstände verschenkt wurden (sind sie dem Nachlass hinzuzurechnen?)? Kann man Familienangehörige ausschließen, weil sie vor Jahren den Kontakt abgebrochen haben? Wie bedenkt man die Freundin des Erblassers, auch wenn die Ehefrau für ihre „Treue“ belohnt werden soll? Diese Fragen zeigen die Vielfalt des Erbrechts allein im nationalen Bereich. Aber es wird deutlich schwieriger, wenn ein oder mehrere Länder zusätzlich einbezogen werden müssen: weil etwa der Erblasser in zwei Ländern wohnt (im Sommer in Deutschland und im Winter in Florida)? Weil er zusätzlich noch ein Aktiendepot in der Schweiz hat und die Kinder in verschiedenen Ländern leben? Weil der Sohn mit seiner amerikanischen Frau und den gemeinsamen Kindern (ebenfalls U.S. Bürger) in New York lebt? Weil die mit einem Briten verheiratete Tochter mit ihren Kindern in Südafrika ist? Diese heute nicht ungewöhnlichen Umstände in „ein“ Erbrecht zu pressen, ist schwierig und bedarf einer genauen Prüfung und Berücksichtigung aller denkbaren Fallkonstellationen.
Damit ist nur der rechtliche Teil abgedeckt. Die steuerlichen Auswirkungen spielen daneben eine gleichermaßen entscheidende Rolle. Insbesondere dann, wenn man den Erben nicht nur fällige Steuern hinterlassen, sondern sie auf die Höhe reduzieren möchte, die gesetzlich unter Ausnutzung aller rechtmäßigen Möglichkeiten zulässig ist.
An dieser Schnittstelle von Erb- und Steuerrecht ist erkennbar, wie wichtig eine kreative und gründliche Nachlassplanung für den Erblasser und seine Erben ist. Sie ist nur in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen dem Mandanten, der seinen Nachlass ordnen und regeln möchte, sowie seinen Rechts- und Steuerberatern möglich. Gerade sie sollten in den betroffenen Ländern ansässig und mit den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Besonderheiten vertraut sein. Erst dann können sie effektiv den bestmöglichen Nutzen für die Beteiligten zu erzielen.
Rechtsanwalt und Avocat Henning Schwarzkopf wird diesem Anspruch gerecht und kooperiert in vielen Fällen mit renommierten und ebenfalls in Deutschland, Frankreich und Monaco zugelassenen Steuerberatern.
Gerade bei seiner Tätigkeit in Südfrankreich spielt Monaco eine wichtige Rolle bei der Nachlassplanung, denn das Fürstentum bietet eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten bei grenzüberschreitenden Verfügungen. Sie zu kennen, auch speziell für Deutsche zu nutzen und umzusetzen, ist einer unserer Beratungsschwerpunkte, ebenfalls im engen Zusammenwirken mit Fachleuten vor Ort.
Typische Fragen bei der Nachlassplanung :
Diese Fragen bieten einen kleinen Ausschnitt des Spektrums der Beratung, die wir in Hamburg, Antibes und Monaco für unsere Mandanten durchführen.
Ob Unternehmer oder vermögende Privatperson – wir beraten bei der Weitergabe des eigenen Vermögens an die nächste Generation. Das kann sich auf Deutschland beschränken, aber auch ausländisches Vermögen einschließen.
Unter Berücksichtigung der konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gestalten wir für unsere Mandanten Testamente und Erbverträge. Dabei behalten wir nicht nur die Rechte etwaiger Pflichtteilsberechtigten, sondern auch die steuerlichen Folgen der Vermögensübertragungen fest im Blick.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als Erbe, Vermächtnisnehmer, Auflagebegünstigter oder Pflichtteilsberechtigter. Gerne beraten wir auch über Ihre Rechte und Pflichten als Testamentsvollstrecker, insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Immer häufiger muss Vermögen im Ausland berücksichtigt werden. Dabei eine sorgfältige Beratun sehr wichtig. Hierbei können unsere Büros im Ausland wertvolle Hilfe leisten.
Gerade bei der Nachlassplanungt gilt umsomehr:
Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.