Rechtsanwalt in Hamburg & Côte d´Azur
Die Bezeichnung „deutsch-französisches Recht“ wird in der Umgangssprache häufig genutzt, bedarf aber einer Qualifikation. Auch wenn die Rechtssysteme in Deutschland und Frankreich sich im Gegensatz zum angelsächsischen Common Law ähneln, da sie beide auf den Code Napoleon zurückzuführen sind, entstammen sie doch zwei eigenständigen Ländern. In ihnen haben in sich Gesetze, Verordnungen und die Rechtsprechung im Laufe der Zeit unabhängig voneinander weiterentwickelt. Erst nach dem 2. Weltkrieg, vor allem nach der Gründung der Europäischen Union wurden bi- und multilaterale Vereinbarungen und Abkommen geschlossen. Sie wurden gegenüber dem einzelstaatlichen Recht höherrangig angesiedelt und haben in beiden und mehreren beteiligten Ländern ihre Gültigkeit und kommen zur Anwendung. Gleichwohl geht es vorrangig nur um deutsches und französisches Recht, das in den jeweiligen Ländern gilt. Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ist es wichtig, die rechtlichen Wirkungen in dem einen, aber auch in dem anderen Land zu kennen oder sich beraten zu lassen. Im Umkehrschluss gilt: Was in einem Land in bestimmter Weise geregelt ist, muss nicht auch im anderen Lande in gleichem oder ähnlichem Maße gelten.Das gilt für Verträge und Vereinbarungen, aber auch für einfache Vorfälle „aus dem täglichen Leben“, die einem Bürger des einen Landes im anderen Land passieren können. Verkehrsunfälle während der Reise, Hoteldiebstähle und die plötzliche auftretende Frage nach der Haftung im fremden Land samt der Auseinandersetzung mit ausländischen Behörden und Versicherungen.
Wichtig und hilfreich ist es dann, einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen zu können, der sich nicht nur im Recht des anderen Landes auskennt, sondern dort auch mit seiner Kanzlei vertreten und mit den jeweiligen Gepflogenheiten vertraut ist. Erst dann können der Mandant und sein Rechtsanwalt gemeinsam und ausgewogen überlegen, wie auf der Basis der jeweiligen Rechtslage eine interessengerechte Lösung erreicht werden kann.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., zugelassener Rechtsanwalt und Avocat mit Büros in Deutschland und Frankreich bietet diese seltene Gelegenheit, Er berät deutsch-sprachige Mandanten in Südfrankreich und dort ansässige Klienten bei ihren Rechtsfragen in Deutschland. Daneben berät er in Hamburg und bundesweit deutsche Ratsuchende bei ihren nationalen Fragen.
In unserer Kanzlei in Antibes zwischen Nizza und Cannes beraten wir unsere deutschen und französischen Mandanten in allen grenzüberschreitenden und örtlichen Rechtsfragen.